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Befreiung für weitere Stellplätze Im Angel


Die Gemeinde erwägt im Zuge einer Befreiungen vom Bebauungsplan im Bereich der Grundstücke Im Angel 2 bis 32 auf der nördlichen Straßenseite (gerade Hausnummern) einen weiteren Carport zuzulassen. Es handelt sich um eine Einzelfallentscheidung. Diese hat aber insofern präjudizierende Wirkung, als bei gleicher Sachlage und gleichen Umständen auch in anderen Fällen entsprechend zu handeln wäre. Deshalb hat der Gemeinderat beschlossen, ohne dass eine Rechtspflicht hierzu bestünde, die Grundstückseigentümer im o.g. Bereich anzuhören. Es soll neben einer Garage, die im Bebauungsplan vorgesehen ist, auch im Zuge der Befreiung noch ein Carport auf dem jeweiligen Grundstück ermöglicht werden. Carport und Garage sollen nicht solitär stehen. Der zusätzliche Carport soll auf einer Linie mit dem ausgewiesenen Baufenstern errichtet werden und damit ca. 5 Meter vom Fahrbahnrand entfernt. Die Reihenfolge von Garage und Carport auf einem Grundstück soll im Einzelfall nach städtebaulichen Erwägungen genehmigt werden. Die Gemeinde gibt die Gelegenheit, bis zum 30. August eine Stellungnahme an die Gemeindeverwaltung Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn abzugeben.