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Bebauungsplan „Mühlbach“ – beschleunigtes Verfahren nach § 13 b BauGB


Öffentliche Bekanntmachung


Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 05.11.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Mühlbach“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

Bebauungsplan Mühlbach

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 05.11.2019.

Ziele und Zwecke der Planung


Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Neuordnung und Erweiterung der Bauflächen im Bereich „Mühlbach“ geschaffen werden und damit eine zentral gelegene Fläche in Mariazell einer baulichen Nutzung zugeführt werden. Im Planbereich sind auch Flächen für verdichtete Bauformen vorgesehen.
Gemäß § 13 b i.V. mit § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Eschbronn, den 6.11.2019                 
gez.   Franz Moser
Bürgermeister