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Bekanntmachung des Umlegungsplans für das Gebiet "Hoberten IV", Gemarkung Mariazell


Landratsamt Rottweil
- Flurneuordnungs- und Vermessungsamt -
Umlegungsstelle

I. Aufstellung des Umlegungsplans


Das Landratsamt Rottweil, Flurneuordnungs- und Vermessungsamt, hat gemäß § 66 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB, Bekanntmachung vom 23.09.2004, BGBI. I S. 2414, in der zum Zeitpunkt des Umlegungsbeschlusses vom 29.05.2019 geltenden Fassung) den Umlegungsplan für die Umlegung „Hoberten IV" über folgende Flurstücke der Gemarkung Mariazell neu aufgestellt.
Flurstücksnummer 464, 465/1, 465/2, 465/3, 445 (hiervon der südwestliche Teil mit ca. 6552 m2 einbezogen). Der Umlegungsplan besteht aus der Umlegungskarte und dem Umlegungsverzeichnís für die Ordnungsnummern 1 bis 6.

ll. Einsichtnahme in den Umlegungsplan


Der Umlegungsplan kann bis zur Berichtigung des Grundbuchs beim Bürgermeisteramt Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn während der Öffnungszeiten von jedem eingesehen werden, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Der Umlegungsplan kann auch beim Landratsamt Rottweil,
Flurneuordnungs- und Vermessungsamt, Ruhe-Christi-Straße 29, 78628 Rottweil eingesehen werden.

III. Zustellung von Auszügen aus dem Umlegungsplan


Den Beteiligten wird ein ihre Rechte betreffender Auszug aus dem Umlegungsplan mit Belehrung über Rechtsbehelfe nach § 211 BauGB zugestellt.

IV. Ablauf der Frist für die Anmeldung von Rechten


Die Bekanntmachung des Umlegungsbeschlusses am 29.05.2019 enthält in Ziffer III. die Aufforderung zur Anmeldung von Rechten. Gemäß § 48 Abs. 2 BauGB ist diese Frist mit dem Tag des Beschlusses über die Aufstellung des Umlegungsplanes abgelaufen.

Rottweil, den 06.11.2019

Walter
Leitender Fachbeamter Vermessung
Landratsamt Rottweil,
Flurneuordnungs- und Vermessungsamt
-UmlegungssteIle-
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