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Veröffentlichung von Alters- und Ehejubilaren


Bis zur neuen Datenschutzgrundverordnung wurden die Alters- und Ehejubilare der Einwohner von Eschbronn in der örtlichen Presse (Zeitung und Amtsblatt) veröffentlicht.
Aufgrund der neuen DSGVO werden wir Alters- und Ehejubilare nur noch im Amtsblatt veröffentlichen. In diesem Zuge weisen wir auf Nachfolgendes hin:

-       Seit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes zum 01.11.2015 dürfen nur noch Altersjubilare mit 70, 75, 80, 85, 90, 95 und >= 100 Jahren und Ehejubilare ab 50 Ehejahren veröffentlicht werden.
-       Ebenfalls seit Inkrafttreten des BMG gibt es ein Widerspruchsrecht gegen die Datenübermittlung zur Urkundenanforderung an den Minister- und Bundespräsidenten.
Dies betrifft die Altersjubilare mit 90 und 100 Jahren, sowie die Ehejubilare mit 50, 60, 65, 70 und 75 Jahren.
Wer vom Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchte, kann sich an das Rathaus Eschbronn wenden.