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Bäume, Hecken und Sträucher an Straßen und Wegen zurückschneiden – auch im Außenbereich


Uns erreichen immer wieder Klagen über Bäume, Hecken und Sträucher, die in Gehwege und Straßen hineinwachsen. Im Ortsbereich führt dies dazu, dass Gehwege nicht genutzt werden können oder dass Verkehrsteilnehmern die Sicht versperrt wird. Dies ist nicht zulässig, denn damit kommt es zu erheblichen Gefahren für Fußgänger, Radfahrer und auch für Autofahrer. Zudem sollten größere Fahrzeuge, wie Rettungs- oder Müllfahrzeuge, unsere Straßen befahren können, ohne Schaden zu nehmen.
Aber auch im Außenbereich beeinträchtigen Bäume und Hecken die Nutzung von Wegen. Bei landwirtschaftlichen Wegen ist es manchmal so, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge ohne Schaden nicht durchfahren können oder aber auf benachbarte Wiesenflächen ausweichen müssen. Daher bitten wir die Grundstückseigentümer Bäume, Hecken und Sträucher so zurück zu schneiden, dass die Sicherheit gewährleistet ist und dass Fahrzeuge die Straßen nutzen können, ohne dass sie zerkratzt werden.
Wir bitten daher alle Grundstückseigentümer, und zwar nicht nur die Eigentümer von bebauten Grundstücken, die Pflanzungen entlang der öffentlichen Wege auf folgende Punkte hin zu prüfen.
  • Die freie Durchfahrtshöhe über der Fahrbahn muss 4,5 m betragen; die freie Durchgangshöhe vom Gehweg muss mindestens 2,50 m betragen; beide Werte sollten auch bei schweren und regennassen bzw. schneebelasteten Ästen eingehalten werden
  • Bei Geh- und Radwegen ist die Bepflanzung bis an die Hinterkante (meist identisch mit der Grundstücksgrenze) zurück zuschneiden, so dass der Weg in der ganzen Breite für die Verkehrsteilnehmer nutzbar bleibt.
  • An Kreuzungen muss zumindest gewährleistet sein, dass ein wartepflichtiger Verkehrsteilnehmer bei Anfahrt aus dem Stand ohne nennenswerte Behinderungen bevorrechtigte Fahrzeuge erkennen kann. In Sichtdreiecken sind die Bepflanzungen nieder zu halten (höchstens 80 cm)
  • Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt werden und sollten rechtzeitig wahrnehmbar sein. Dies gilt auch für Straßennamensschilder.
  • Straßenleuchten sollten ebenfalls von Pflanzen und Sträuchern freigehalten werden.
Bild Heckenrückschnitt
  • Kontrollieren Sie, ob für Ihre Anpflanzung entlang der öffentlichen Straßen und Wegen die obigen Punkte eingehalten sind. Schneiden Sie gegebenenfalls Ihre Hecken, Bäume und Sträucher entsprechende zurück. Bei Unfällen könnten Sie sonst möglicherweise zur Haftung herangezogen werden.

Ihr Bürgermeisteramt