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Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung zur Corona-Pandemie


Corona-Pandemie


Unsere Gemeinde hat sich in den letzten Tagen erheblich verändert. Die Laufgruppe des Sportvereins, die Turnerfrauen in der Halle in Locherhof, die vollen Parkplätze während der Proben unserer Musikvereine, der Betrieb auf den Sportplätzen, vor allem aber das Wuseln unserer Kinder auf dem Schulhof, an den Bushaltestellen oder auf den Spielplätzen, die Berichte über die Jahreshauptversammlungen unserer Vereine in der Tagespresse, die Menschen, die zu Veranstaltungen in unseren Hallen strömen oder am Sonntagmorgen zu den Gottesdiensten und vieles mehr, was unsere lebendige Gemeinde ausmacht, ist zum Erliegen gekommen. Ich bin dankbar, dass wir uns mit großer Besonnenheit und auch mit viel Vernunft der Herausforderung stellen, vor die uns die Corona-Pandemie stellt. Dankbar bin ich vor allem, dass die Menschen in Eschbronn den Begriff des „social distancing“ nicht wörtlich nehmen, weil sie zwar physische Kontaktsperren akzeptieren und auch einhalten, soziale Kontakte auch mit Hilfe elektronischer Medien aber weiter pflegen oder sogar noch intensivieren. Der Verzicht auf Besuche, auf die Teilnahme an Veranstaltungen, auf Gewohnheiten und Gepflogenheiten ist sicherlich aktuell das erste Gebot der sozialen Verantwortung. Mir ist es aber wichtig, dass diese physische Distanzierung nicht zu Vereinsamung führt. Ich bin daher sehr dankbar über viele Hilfsangebote, die bei der Gemeindeverwaltung eingehen oder in der Nachbarschaft und in der Gemeinde einfach im Rahmen der Regelungen gepflegt werden. Ich bin dankbar für die Bemühungen, in unserer Gemeinde die Gemeinschaft auch in dieser Zeit der physischen Vereinzelung eben mit anderen Mitteln erlebbar zu machen.
Das Virus wird uns die nächsten Tage und Wochen stärker in Beschlag nehmen. Die Zahl der infizierten steigt in unglaublichem Maß. Dadurch wird es weitere Einschränkungen und Herausforderungen geben. Für manche kommen zur Sorge um die Gesundheit auch Sorgen um die wirtschaftliche Existenz. Dafür wünsche ich uns allen viel Kraft, Zuversicht, Solidarität und Weitblick. Bleiben Sie gesund.

Die neue Coronaverordnung brachte weitere Einschränkungen


Seit dem Erscheinen des letzten Amtsblattes hat es nochmals einschneidende Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung der Pandemie gegeben. Der Betrieb in Schulen und Kindergärten bleibt weiterhin eingestellt. Dies gilt mindestens bis zum 19. April 2020. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet. Zu anderen Personen ist im öffentlichen Raum, wo immer möglich, ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Außerhalb des öffentlichen Raums sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen von jeweils mehr als fünf Personen vorbehaltlich des Selbstorganisationsrechts des Landtages und der Gebietskörperschaften verboten. Ausgenommen von den Verboten sind Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn dies zur Aufrechterhaltung des Arbeits- und Dienstbetriebs erforderlich ist. Ausgenommen von dem Verbot außerhalb des öffentlichen Raumes sind außerdem Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen, wenn es sich um Verwandte in gerader Linie (Eltern, Großeltern, Kinder und Enkelkinder usw.) handelt oder von Personen, die in häuslicher Gemeinschaft miteinander leben, sowie jeweils deren Ehegatten, Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner oder Partnerinnen oder Partner.
Geschlossen wurden auch viele öffentliche und andere Einrichtungen, sowie viele Geschäfte. Nicht geschlossen sind Geschäfte im Einzelhandel für Lebensmittel und Getränke einschließlich Bäckereien, Metzgereien, Hofläden, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste einschließlich solchen des Online-Handels, der Außer-Haus-Verkauf von Gaststätten, Apotheken, Drogerien, Sanitätshäusern, Hörgeräteakustiker, Optiker und Praxen für die medizinische Fußpflege, Tankstellen,  Poststellen, Banken und Sparkassen, Servicestellen von Telekommunikationsunternehmen, Reinigungen und Waschsalons, Zeitschriften- und Zeitungsverkauf, Raiffeisenmärkte, Verkaufsstätten für Bau-, Gartenbau- und Tierbedarf und der Großhandel. Schließen mussten wir auch die öffentlichen Spiel- und Bolzplätze.
Für Kliniken, Pflegeheime und ähnliche Einrichtungen gibt es Besuchsverbote oder -einschränkungen.
Nach wie vor sind öffentliche Gottesdienste nicht möglich, weil Veranstaltungen und sonstige Ansammlungen in Kirchen und Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften grundsätzlich untersagt sind. Auch Gottesdienste aus Anlass eines Trauerfalls sind nicht möglich. Erd- und Urnenbestattungen sowie Totengebete jeweils unter freiem Himmel sind möglich. Bei diesen gilt, dass nur der engste Familien- und Freundeskreis teilnehmen kann. Es gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 10 Personen.

Erhalt unserer Infrastruktur


Ganz besonders betrifft die Krise Geschäfte des Einzelhandels und die Gastronomen in unserer Gemeinde. Sie mussten schließen oder ihren Betrieb deutlich reduzieren. Damit haben sie aktuell keine oder deutlich geringere Einnahmen, ohne dass laufende Verpflichtungen im gleichen Maß zurückgeführt werden können. Staatliche Hilfen, wie sie zwischenzeitlich angeboten werden, können nur teilweise die entstehenden Probleme lösen. Daher sollten wir versuchen, einen örtlichen Schutzschirm zu bieten, indem wir beispielsweise
  • Abhol- und Lieferangebote der örtlichen Gaststätten nutzen
  • Gutscheine der Gaststätten und des Einzelhandels kaufen
  • die Betriebe nach dem hoffentlich baldigen Ende der Krise unterstützen.
Auf der Homepage der Gemeinde werden wir Betriebe und angebotene Dienstleistungen veröffentlichen.

Wirtschaft


Die Krise und nun auch die ergangenen Einschränkungen der Gewerbefreiheit schaffen für viele Betriebe kaum zu meisternde Probleme. Bund und Land versuchen mit Soforthilfeprogrammen Unternehmen zu unterstützen, um über diese für viele Betriebe existenzbedrohliche Zeit hinweg zu kommen. Dies geschieht grundsätzlich auf zweierlei Weise
  • durch Kredite, um Liquiditätsprobleme zu lindern.
Hier gibt es Programme, die über die L-Bank und die KfW angeboten werden. Auskünfte erteilt Ihnen Ihre Hausbank, die für Sie auch die Anträge stellt.
  • durch Zuschüsse
Mit dem Soforthilfeprogramm des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau werden gewerbliche Unternehmen, Sozialunternehmen und Angehörige der Freien Berufe, die sich unmittelbar infolge der Corona-Pandemie in einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Lage befinden und massive Liquiditätsengpässe erleiden, mit einem einmaligen, nicht rückzahlbaren Zuschuss unterstützt. Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Beschäftigten und beträgt für drei Monate insgesamt bis zu:

• 9.000 Euro für antragsberechtigte Soloselbstständige und Antragsberechtigte mit bis zu 5 Beschäftigten,
• 15.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 10 Beschäftigten,
• 30.000 Euro für Antragsberechtigte mit bis zu 50 Beschäftigten.

Anträge auf Soforthilfe können seit Mittwochabend ausschließlich und damit bürokratiearm in einem vollelektronischen Prozess online gestellt werden. Die Antragsformulare werden beim Wirtschaftsministerium online in einem ersten Schritt abrufbar sein. Als zweiter Schritt erfolgt die Einreichung der Anträge dann über einen Upload auf der zentralen Landingpage der Kammerorganisation www.bw-soforthilfe.de (ab Mittwochabend). Diese werden dann an die zuständige Kammer zur Bearbeitung weitergeleitet. Die IHKs und Handwerkskammern übernehmen die Plausibilitätsprüfung der eingegangenen Anträge und leiten diese zum finalen Entscheid und zur Auszahlung der Hilfen an die L-Bank weiter.

Hilfsangebote


Es hat sich Engagement formiert. Bei der Gemeindeverwaltung sind verschiedene Hilfsangebote gemeldet worden. Die Initiative Hilfsbereitschaft Kreis Rottweil möchte älteren Menschen in dieser Situation beim Einkaufen, bei Besorgungen, bei Botengängen und anderem helfen. Die Initiative sucht aber auch noch Menschen, die helfen möchten. In Eschbronn ist Frau Susanne Noth, Tel. 07403 2119926, Ansprechpartnerin.
Der Dorfladen bietet einen Lieferservice an. Näheres hierzu finden Sie im Innenteil.

Gemeindeverwaltung


Das Rathaus bleibt voraussichtlich bis Ende April für den Publikumsverkehr geschlossen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind selbstverständlich weiter per E-Mail und Telefon erreichbar. In begründeten Fällen ist nach telefonischer Terminvereinbarung eine persönliche Vorsprache möglich. Wir versuchen Anträge mehr und mehr elektronisch und nach Absprache über Telefon entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Durch die Krise haben sich für die Verwaltung neue Aufgaben und neue Herausforderungen ergaben. Die Arbeitsprozesse sind faktisch zunehmend komplizierter und aufwändiger. Insofern bitten wir darum, dass wir uns auf dringende Arbeiten konzentrieren können. Viele Projekte, die wir angeschoben haben oder angehen wollten, werden sich möglicherweise verzögern, weil andere Behörden, Planungsbüros oder auch Firmen ihren laufenden Betrieb stark eingeschränkt haben.
Durch Versäumnisse der Firma ALBA sind den Haushalten in Eschbronn noch immer keine Gelben Säcke zugegangen. Die, die die Gemeinde erhalten hat, liegen im Dorfladen zur Mitnahme aus.
Leider müssen wir, um die Vorschriften einzuhalten, auch Reglementierungen über die Teilnahme von Personen bei bestimmten Anlässen machen. Wir mussten auf Grund der Gegebenheiten festlegen, dass bei standesamtlichen Trauungen neben dem Standesbeamten bzw. der Standesbeamtin nur noch das Brautpaar anwesend sein darf.

Gemeinderatssitzung


Bei Gemeinderatssitzungen sind wir im Dilemma, dass einerseits Ansammlungen von Menschen vermieden werden sollen, um die Gefahr der Ausbreitung des Virus zu begrenzen. Andererseits sollen wir notwendige Entscheidungen nach den kommunalrechtlich vorgegebenen Verfahren und Zuständigkeiten treffen. Hier stehen bei uns wesentliche Fragestellungen zur Klärung an. Wir möchten dem angesprochenen Dilemma so begegnen, dass wir zur Sitzung auf größtmöglicher Fläche, nämlich in der Mühlbachhalle, nur die zwingend erforderliche Zahl von Menschen zusammen führen. Wir haben einerseits den Öffentlichkeitsgrundsatz der Sitzungen, andererseits aber aus Gründen des Infektionsschutzes das Bestreben der radikalen Begrenzung der Teilnehmerzahl. Normalerweise freuen wir uns über Zuhörer. Während der Krise ist im Interesse der Mitglieder des Gemeinderates eher das Gegenteil der Fall.