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Vorauszahlung für Wasser/Abwasser 2020


1. Fälligkeit am 01. April 2020
Die Gemeinde weist darauf hin, dass die Vorauszahlung 01/2020 zur Zahlung fällig ist.
Vorauszahlungsmitteilungen werden keine mehr verschickt. Die Höhe des fälligen Betrages entnehmen Sie der letzten zugestellten Abrechnung. Es wird gebeten die Vorauszahlung unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten.
Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben. In diesem Zusammenhang weisen wir nochmals auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.