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Fragen und Antworten der Landesregierung Baden-Württemberg zur COVID-19 Schutzimpfung


Mit dem Start der Impfungen am 27. Dezember haben die Zentralen Impfzentren (ZIZ) die Arbeit aufgenommen. Nun folgen dann auch die rund 50 Kreisimpfzentren (KIZ), so voraussichtlich am 22. Januar 2021 das Kreisimpfzentrum in der Stadthalle in Rottweil.
Auf der Seite https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona werden von der Landesregierung häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung beantwortet.

Wir haben hier eine Auswahl abgedruckt.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der genannten Seite des Landes Baden-Württemberg:
Wann haben die Impfzentren geöffnet?
Die Impfzentren sollen Montag bis Sonntag von 7 bis 21 Uhr geöffnet haben.
Wer wird zuerst geimpft?
Es wird schrittweise geimpft: Denn zuerst müs­sen Menschen geschützt werden, die das höchste Risiko haben. Natürlich ist das Ziel, dass nach und nach allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang zu der Corona-Schutzimpfung gewähr­leistet wird. Priorisiert geimpft werden Bürgerinnen und Bürger, die ein besonders hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf oder ein besonders hohes berufliches Risiko haben, sich oder schutz­bedürftige Personen anzustecken.
Die Coronavirus-Impfverordnung des Bundes führt diejenigen Personen auf, die zuerst eine Impfung erhalten sollen. Die Priorisierung erfolgt in drei Gruppen – untergliedert in die Kategorien „höchste Priorität“, „hohe Priorität“ und „erhöhte Priorität“.
Gruppe 1: Personengruppen mit höchster Priorität
  • Personen, die das 80. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind.
  • Personen, die im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig ältere oder pflegebedürftige Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem sehr hohen Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Personen, die in medizinischen Einrichtungen regelmäßig Personen behandeln, betreuen oder pflegen, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Gruppe 2: Personen mit hoher Priorität:
  • Personen, die das 70. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht: Personen mit Trisomie 21, Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung, Personen nach Organtransplantation.
  • eine enge Kontaktperson von pflegebedürftigen oder von schwangeren Personen.
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen.
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind.
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die in Ausübung ihrer Tätigkeit zur Sicherstellung öffentlicher Ordnung, insbesondere bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen, die im öffentlichen Gesundheitsdienst oder in besonders relevanter Position zur Aufrechterhaltung der Krankenhausinfrastruktur tätig sind.
  • Personen, die in Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 Nummer 3 oder 4 des Infektionsschutzgesetzes untergebracht oder tätig sind.
Gruppe 3: Personen mit erhöhter Priorität
  • Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben.
  • Personen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht:
          - Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 30).
          - Personen mit chronischer Nierenerkrankung.
          - Personen mit chronischer Lebererkrankung.
          - Personen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion.
  •           - Personen mit Diabetes mellitus, Personen mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, einem Vorhofflimmern, einer koronaren Herzkrankheit oder arterieller Hypertension.
          - Personen mit zerebrovaskulären Erkrankungen oder Apoplex.
          - Personen mit Krebserkrankungen.
          - Personen mit COPD oder Asthma bronchiale.
          - Personen mit Autoimmunerkrankungen oder rheumatischen Erkrankungen.
          - Personen, die in besonders relevanter Position in staatlichen Einrichtungen tätig sind, insbesondere in den Verfassungsorganen.
          - In den Regierungen und Verwaltungen, bei den Streitkräften, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz.
          - Personen, die in besonders relevanter Position in weiteren Einrichtungen und Unternehmen der kritischen Infrastruktur tätig sind, insbesondere im Apothekenwesen, in der Pharmawirtschaft, in der Ernährungswirtschaft, in der Wasser- und Energieversorgung, in der Abwasserentsorgung und Abfallwirtschaft, im Transport- und Verkehrswesen sowie in der Informationstechnik und im Telekommunikationswesen.
          - Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit niedrigem Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere in Laboren, und Personal, welches keine Patientinnen oder Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten betreut.
          - Personen, die im Lebensmitteleinzelhandel tätig sind.
          - Personen, die als Erzieher oder Lehrer tätig sind.
          - Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

Wie erfahre ich, dass ich mich impfen lassen kann?
Bürgerinnen und Bürger werden über die Priorisierung, die Möglichkeit und die Terminierung der Impfung durch Öffentlichkeitsarbeit, beispielsweise über das Landesportal Baden-Württemberg.de informiert. Es wird keine personalisierte Einladung erfolgen. Sprechen Sie auch mit Ihrem Hausarzt darüber, zu welcher priorisierten Gruppe Sie unter Umständen gehören.
Danach können impfwillige Bürgerinnen und Bürger der priorisierten Gruppen einen Termin vereinbaren. Zum vereinbarten Termin finden sich die Impfwilligen in dem jeweils regional zuständigen Impfzentrum ein. Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen werden über mobile Impfteams erreicht.
Warum bekomme ich die Impfung nicht bei meinem Hausarzt?
Es wird zunächst nicht genügend Impfstoff für die gesamte Bevölkerung zur Verfügung stehen. Außerdem müssen manche Impfstoffe im Ultra-Tiefkühl-Temperaturbereich (-75°C) gelagert werden. Darüber hinaus werden initial Impfstoffe nur in Mehrdosenbehältnissen verfügbar sein. In der ersten Phase werden die Impfungen daher in speziell eingerichteten Impfzentren erfolgen, was eine zeitnahe Impfung von vielen Menschen und gleichzeitig auch eine bessere Überwachung der neuartigen Impfstoffe ermöglicht.
Zudem sind mobile Teams geplant, die weniger mobile Menschen etwa in Altenheimen aufsuchen. In der zweiten Phase sollen die Impfungen zu einem großen Teil in Arztpraxen durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass ausreichend Impfstoffe für ein Impfangebot an breitere Bevölkerungsgruppen zur Verfügung stehen wird und dass ein großer Teil der Impfstoffe unter Standardbedingungen gelagert werden kann.

Wo kann ich mich für die Impfung anmelden?
Eine Impfung im Impfzentrum erfolgt nur mit Termin. Bei der Terminvereinbarung, telefonisch über eine zentrale Telefonnummer 116 117, werden Sie an das vom Land beauftragte Callcenter weitergeleitet und bekommen dort gleichzeitig die Termine für Erst- und Zweitimpfung im selben Impfzentrum. Sie können die Termine auch online über die zentrale Anmeldeplattform vereinbaren. Voraussetzung hierfür ist eine eigene E-Mail-Adresse und die Möglichkeit eine SMS zu empfangen. 
Bitte buchen Sie bei der Online-Terminvergabe unbedingt Erst- und Zweittermin gleichzeitig im selben Impfzentrum! So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden und Sie zum Erst- einen passenden Zweitimpftermin erhalten.

Warum bekomme ich noch keinen Termin?
Da zu Beginn nur eine begrenzte Anzahl von Impfdosen zur Verfügung steht, können auch nur entsprechend Termine vergeben werden. Es können nur so viele Termine vergeben werden, wie Impfdosen vorhanden sind.
Die Impfdosen werden erst nach und nach ausgeliefert. Die Lage wird sich zeitnah entspannen, wenn die Impfdosen regelmäßig in Deutschland und Baden-Württemberg eintreffen und wenn auch die Kreisimpfzentren ab dem 22. Januar 2021 den Betrieb aufnehmen, jetzt nach und nach ihre Termine in das System einpflegen.
Wie weise ich nach, dass ich zur berechtigten Gruppe gehöre?
Die von der Ständigen Impfkommission empfohlene Priorisierung von vorrangig zu impfenden Personengruppen sieht vor, dass in der ersten Phase vor allem Menschen über 80 Jahre, Bewohnerinnen und Bewohner von Alten-/Pflegeheimen und besonderes Gesundheitspersonal geimpft werden sollte. Damit entfällt für die erste Phase die Notwendigkeit, dass Hausärztinnen und Hausärzte eine Impfberechtigung ausstellen, da es entweder nur eines Altersnachweises oder Arbeitgebernachweises bedarf.
Was muss ich zur Impfung mitbringen?
Bitte bringen Sie zur Impfung Impfpass, Elektronische Gesundheitskarte und ein Ausweisdokument (beispielsweise Personalausweis) mit. Eine Impfberechtigung (Bescheinigung vom Arzt oder Arbeitgeber) bzw. ärztliche Bescheinigungen etwaiger Vorerkrankungen sind in der ersten Phase nicht notwendig.
Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Mitarbeitende von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.
Wie oft muss man geimpft werden? Wo bekomme ich den Folgetermin?
Der Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass eine vollständige Immunität gegen das Virus erreicht wird. Bei der Terminvereinbarung bekommen Sie gleichzeitig die Termine für die Erst- und Zweitimpfung. So wird sichergestellt, dass die Zeiträume bis zur zweiten Impfung eingehalten werden.
Wer bezahlt die Impfung?
Für die Bürgerinnen und Bürger ist die Impfung unabhängig von ihrem Versicherungsstatus kostenlos. Die Kosten für den Impfstoff übernimmt der Bund. Das Land Baden-Württemberg trägt gemeinsam mit den gesetzlichen Krankenversicherungen und den privaten Krankenversicherungen die Kosten für den Betrieb der Impfzentren.
Darf ich jemanden zum Impfen begleiten, wenn er oder sie auf Hilfe angewiesen ist?
Ja, allerdings erhält nur die begleitete Person eine Impfung.

Quelle: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/fragen-und-antworten-rund-um-corona/faq-impf… 2/16 – abgefragt am 13.1.2021