Künftige Nutzung des Schulgebäudes Schulweg 2 – Machbarkeitsstudie – Auftrag für Untersuchungen
05.03.2021
Der Gemeinderat hat angesichts des Sanierungsstaus bei vielen Gebäuden und Einrichtungen und angesichts der hohen Bewirtschaftungs- und Unterhaltungskosten die Zielvorgabe beschlossen, die Zahl der von der Gemeinde zu unterhaltenden Gebäude zu reduzieren. Gleichsam war auch im Zuge der Weiterentwicklung der Kindergärten der Grundsatzbeschluss über die Zusammenlegung der beiden Kindergärten getroffen worden. Eine Überlegung war die, dass die Kindergärten im frei werdenden Schulgebäude Locherhof untergebracht werden könnten. Im Zuge der jährlichen Bedarfsberechnung und einer angestellten Prognose wurde festgehalten, dass aktuell vier Gruppen ausreichend Plätze anbieten können. Dabei wurde auch betrachtet, dass durch besondere Angebotsformen, wie etwa durch eine Flexibilisierung der Öffnungszeiten, sich die Platzzahlen reduzieren. Die große Unbekannte in der Prognose ist die Nachfrage nach Plätzen für Kinder unter drei Jahren. Der Trend zeigt in den letzten Jahren einen deutlichen Anstieg. Insofern sollte in jedem Fall Kapazität für eine fünfte Gruppe bestehen. Ungeachtet der Frage einer weiteren Gruppe sind die beiden Kindergärten im Schulgebäude Locherhof nur dann unterzubringen, wenn weitere Räume angebaut werden. Der Gemeinderat hat das Büro KTL-Architekten mit einer Machbarkeitsstudie beauftragt, um abzuklären, inwieweit im Schulgebäude mit entsprechenden Anbauten die erforderliche Raumkapazität geschaffen werden kann. Es sollen die hierfür erforderlichen Kosten ermittelt und vergleichend einer möglichen Neubaulösung gegenübergestellt werden.
Der Gemeinderat hat bereits in der Klausurtagung im vergangenen Jahr festgelegt, dass das Ergebnis dieser Machbarkeitsstudie und auch die Frage der weiteren Verwendung von Gemeindegebäuden mit der Einwohnerschaft diskutiert werden soll.
Radweg Eschbronn - Sulgen
Der Bund hat ein Förderprogramm „Stadt und Land“ aufgelegt, wonach der Ausbau des Radweges Sulgen unter Einbeziehung von Fördermitteln nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz mit bis zu 90 % gefördert werden könnte. Voraussetzung für diese außerordentlich hohe Förderung ist allerdings, dass die Baumaßnahme bis Ende 2023 abgeschlossen wird. Dieser Zeithorizont ist relativ knapp bemessen. Das Ziel ist nur zu erreichen, wenn der erforderliche Grunderwerb relativ zügig möglich wird. Ansonsten besteht die Gefahr, dass das Projekt scheitert. Für das Gesamtprojekt wird mit Kosten in Höhe von 3.142.800 € gerechnet. Rund 1,1 Mio. € würden auf Eschbronner Gemarkung verbaut werden. Der Gemeinderat hat der Anpassung der mittelfristigen Finanzplanung zugestimmt, so dass die erforderlichen Haushaltsmittel der Gemeinde bei einem früheren Baubeginn bereitgestellt werden können.Feuerwehrsatzung
Der Gemeinderat hat die Feuerwehrsatzung der aktuellen Situation angepasst. Sitzungen der Gremien der Feuerwehr, auch die Hauptversammlung, sollen, falls es die Situation erfordert, auch virtuell stattfinden können. Im Notfall sollen erforderliche Wahlen und Abstimmungen ebenfalls elektronisch oder per Briefwahl möglich sein. Die Regelungen entsprechen der Mustersatzung des Gemeindetages.Baurechtsfälle
Der Gemeinderat hat folgende Bauanträge zur Kenntnis genommen bzw., wo nötig, zugestimmt:* Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Holzwald 9
* Errichtung eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Holzwald 26
* Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Holzwald 13
Bekanntgaben
Geschwindigkeitskontrolle Hochberg
Am Freitag, dem 05.02.2021 wurde von 08:38 Uhr bis 10:30 Uhr in Locherhof, Hochberg 20, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 388 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gemessen. Es hat 5 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 85 km/h betragen.Bericht aus der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Eschach
In der Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes Eschach wurde die Thematik der Erweiterung der Kläranlage und die Aufrüstung mit einer vierten Reinigungsstufe beraten.Das Einzugsgebiet der Kläranlage in Horgen hat über die Jahre seit 1999/2000 einen stetigen Zuwachs erlebt. Die Belastung der Kläranlage ist sowohl hinsichtlich des Abwasseranfalls als auch hinsichtlich der Schutzfrachten angestiegen. Aufgrund der städtebaulichen Planungen ist absehbar, dass die Belastungen weiter steigen werden, wenngleich weitere Flächen mit Trennsystemen entwässert werden. Es ist daher eine Erweiterung der Kapazität erforderlich. In der Verbandsversammlung wurde über die Anpassung der Drosselabflüsse im Einzugsgebiet, die Erhöhung des Rückhaltevolumens im Einzugsgebiet, die Errichtung eines zentralen Retentionsbodenfilters zur teilweisen Behandlung von RÜB-Abschlägen und als weiterer Lösungsansatz über Erweiterung der Kläranlage diskutiert. Die Präferenz liegt beim Ausbau der Kläranlage, weil diese Lösung als die geeignetste und wirtschaftlichste Variante erscheint. Vor einer Grundsatzentscheidung sind noch entscheidungsrelevante Fakten wie z. B. Förderung oder Folgekosten aufzuarbeiten. Unabhängig von der Lösungsvariante ist festzuhalten, dass beim Abwasserzweckverband die nächsten Jahre Investitionen in einer Größenordnung von rund 10 Mio. anstehen.