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Bebauungsplan Gewerbegebiet Ob Heckenwald – 3. Erweiterung


- Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Absatz 1 BauGB -

- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Absatz 1 BauGB und der Behörden sowie der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Absatz 1 BauGB -

Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13. April 2021 die Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Ob Heckenwald – 3. Erweiterung“ nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) beschlossen. In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplans sowie den Vorentwurf der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen. Maßgeblich sind die Planunterlagen vom 05.03.2021.

1. Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich im Anschluss an das bestehende Gewerbegebiet. Es handelt sich um eine Fläche, die bislang zur Gemarkung Dunningen gehört hat und im Zuge einer Gemarkungsänderung seit 1. April 2021 der Gemarkung Locherhof zugeordnet wurde. Im Südosten befindet sich das bisherige Gewerbegebiet. Ansonsten ist das Plangebiet umgeben von Waldflächen. Der geplante Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens mit einer Gesamtfläche von ca. 4,2 ha beinhaltet die Flurstücke mit den bisherigen auf die Gemarkung Dunningen bezogenen Flurstücksnummern 6638,6639, 6640,6641, 6642, 6643, 6644, 6645, 6646, 6647, 6648, 6649, 6650, 6651, 6652, 6653, 6654, 6655, 6656, 6657, 6658, 6659, 6660, 6661, 6662, 6663, 6664 und 6671/1 (Künftig bezogen auf die Gemarkung Locherhof Flurstücksnummern 2383, 2384, 2385, 2386, 2387, 2388, 2389, 2390, 2391, 2392, 2393, 2394, 2395, 2396, 2397, 2398, 2399, 2400, 2401, 2402, 2403, 2404, 2405, 2406, 2407, 2408, 2409 und 2410) sowie die Grundstücke der Gemarkung Locherhof Flst Nr. 380/3 und 380/19. Der exakte räumliche Geltungsbereich ist der untenstehenden Plandarstellung zu entnehmen.

2.       Ziele und Zwecke des Bebauungsplanverfahren

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbegebietes Ob Heckenwald geschaffen werden.

3.       Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Öffentlichkeit wird in der Zeit vom 3. Mai 2021 bis einschließlich 4. Juni 2021 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. 
 
In dem oben genannten Zeitraum kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich schriftlich an das Büro Rottweiler Ing.- und Planungsbüro GmbH Stadionstraße 27, 78628 Rottweil oder elektronisch an gemeinde(at)eschbronn.de oder andre.leopold(at)rip-rw.de äußern. Schriftlich vorgebrachte Stellungnahmen sollten die volle Anschrift des Verfassers bzw. der Verfasserin enthalten.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Bebauungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.

Besonderheiten aufgrund der COVID-19-Pandemie:
Aufgrund der aktuellen COVID-19-Pandemie wird entsprechend den Regelungen des Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG auf eine öffentliche Auslegung mit der Möglichkeit zur Abgabe einer Niederschrift verzichtet. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung des Vorentwurfs des Bebauungsplans, bestehend aus zeichnerischem Teil, Textteil, örtlichen Bauvorschriften und Begründung im Internet auf der Seite www.eschbronn.de.
 
Die Unterlagen können auch nach Terminvereinbarung bei Herrn Bürgermeister Franz Moser, Tel. 07403 929811, E-Mail: franz.moser(at)eschbronn.de im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn eingesehen werden.
 
Eschbronn, den 14. April 2021

Franz Moser
Bürgermeister

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