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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Neukalkulation der Wasserversorgungsgebühren und Änderung der Wasserversorgungssatzung

Die Neukalkulation der Wassergebühren hat die Notwendigkeit ergeben, die Grundgebühr auf 3 € pro Monat festzulegen. Mit dieser Festlegung wird dem Umstand Rechnung getragen, dass ein hoher Anteil der Kosten der Wasserversorgung Fixkosten sind. Außerdem werden mit dieser Festlegung größere Haushalte weniger stark belastet als bei einer entsprechenden Erhöhung der Versorgungsgebühren. Die Wasserversorgungsgebühr wird nicht erhöht. Der Gemeinderat hat der Neufestsetzung der Grundgebühr und der in diesem Amtsblatt veröffentlichten Änderung der Wasserversorgungssatzung zugestimmt.

Neukalkulation der Abwassergebühren und Änderung der Abwassersatzung

Auch für die Abwasserbeseitigung erfolgte eine Neukalkulation der Gebühren. Hier haben verschiedene Faktoren dazu geführt, dass die errechnete Gebühr deutlich über der bisherigen liegt. Zum einen machen die allgemeinen Preissteigerungen auch nicht vor dem Betrieb der Abwasseranlagen, insbesondere vor dem Betrieb der Kläranlage Halt. Hier fallen beispielsweise in nicht unerheblichem Maß Energiekosten an, die in den letzten Monaten erheblich gestiegen sind. Hinzu kommt, dass die Gemeinde durch die Eigenkontrollverordnung gehalten ist, das Kanalnetz regelmäßig zu prüfen und Schäden auch zu sanieren. Die Gemeinde hat in den vergangenen Jahren erheblich in das Entwässerungssystem investiert, was sich auch bei den Abschreibungen bemerkbar macht. Kostenmäßig stellt die Fremdwasserproblematik in Eschbronn eine erhebliche Belastung dar. Weil viel Wasser aus Quellen, aus Drainagen und ähnlichem in den Kanal eingeleitet wird, hat die Gemeinde höhere Umlagen an den Abwasserzweckverband zu zahlen. Gleiches gilt für Wassereintritt wegen Undichtigkeiten des Kanalnetzes. Bereits in den vergangenen Jahren war der Betrieb der Abwasserbeseitigung in Eschbronn eher defizitär. Die Verluste konnten aber aufgefangen werden durch angesammelte Gewinne aus den Vorjahren. Dieses Polster ist aber zwischenzeitlich aufgebraucht. Insofern musste eine Gebühr von 3,14 € pro cbm Schmutzwasser und eine Niederschlagswassergebühr von 0,37 € pro qm versiegelte Fläche festgesetzt werden. Der Gemeinderat hat der Gebührenerhöhung und der dadurch erforderlichen Änderung der Abwassersatzung zugestimmt. Die Änderung der Abwassersatzung wird ebenfalls in diesem Amtsblatt bekannt gemacht.

Radweg Eschbronn – Sulgen – Mitverlegung von Ver- und Entsorgungsleitungen

Der Bau des Radweges soll genutzt werden, um bestehende Wasserleitungen zu erneuern und nicht angeschlossene Gebäude an die Entwässerung anzuschließen. Nachdem in einer ersten Berechnung davon ausgegangen werden musste, dass eine Wasserleitung und ein Freispiegelkanal mit entsprechenden Schachtbauwerken insgesamt Kosten in Höhe von rund 200.000 € verursachen würde, wurde nach günstigeren Alternativen gesucht. Für die Wasserversorgung wird eine Lösung darin gesehen, dass statt einer größeren Hauptleitung von einem Schachtbauwerk am Ortsende von Mariazell drei Anwesen im Außenbereich mit jeweils eigenen Schlauchleitungen ohne Schachtbauwerke auf der Strecke versorgt werden. Nachteilig ist, dass damit ein – aktuell maroder – Hydrant in Höhe des Gebäudes Schramberger Straße 55 nicht mehr versorgt werden könnte. Umgekehrt reduziert der kleinere Durchmesser der Versorgungsleitungen die Gefahr der Verkeimung dieser Stichleitungen. Statt eines Freispiegelkanals soll eine Druckentwässerung erfolgen. Das bestehende Schachtbauwerk für die Wasserversorgung am Ortsausgang Mariazell soll ertüchtigt werden. Vor allem soll eine Entwässerung des Schachtes ermöglicht werden. Der Gemeinderat hat der Ausschreibung der erforderlichen Arbeiten im Zuge der Ausschreibung der Tief- und Straßenbauarbeiten für den Radweg zugestimmt. Auch andere Versorgungsträger planen den Bau des Radweges zu nutzen, um Versorgungsleitungen zu erneuern oder aber neu zu verlegen.

Entwicklungskonzept für die Friedhöfe Locherhof und Mariazell

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung Festlegungen für die weitere Belegung der Friedhöfe, für Investitionen und zur Nutzung getroffen. Im Friedhof Locherhof soll die künftige Belegung vor allem im alten Friedhofsteil erfolgen. Erdgräber sollen dabei oberhalb des Erschließungsweges von der Friedhofstraße her angelegt werden. Im talseitigen Bereich sollen bei Bedarf eher Urnengräber angelegt werden. Festlegungen wurden auch zur weiteren Anlegung von Baumgräbern getroffen, die an vorhandenen Bäumen im unteren Friedhofsbereich angelegt werden sollen. Im Friedhof Mariazell werden Wahlgräber im neuen Teil gleich unterhalb der historischen Friedhofsmauer geplant. Für die Anlegung von weiteren Urnenwahlgräbern wird ein Grabfeld im alten Friedhofsteil zum neuen Teil und zur Hauptstraße hin vorgesehen. Für die Investitionsplanung 2023 soll die Verbesserung des Zugangs zum unteren Bereich des alten Friedhofsteils und im Friedhof Mariazell ein Tor von der Pfarrgasse her berücksichtigt werden.

Aufgrund vermehrter Nachfragen hat sich der Gemeinderat mit der Frage auseinandergesetzt, inwieweit auch Auswärtige auf den Eschbronner Friedhöfen bestattet werden können. Es wurde entschieden, dass es bei der bisherigen Widmung der Friedhöfe für Einheimische bleiben soll. Als Ausnahmen wurde festgelegt, dass Personen, die einen Wohnsitz in Eschbronn hatten, aber weggezogen sind und Personen, deren nächste Angehörige in Eschbronn wohnen auch auf den Friedhöfen der Gemeinde bestattet werden können. Hierzu bedarf es einer Entscheidung im Einzelfall.

Auf Nachfragen aus der Einwohnerschaft hat der Gemeinderat entschieden, dass künftig auch Rasenwahlgräber angeboten werden sollen. Die Einführung dieser neuen Grabform bedarf noch einer Änderung der Friedhofssatzung. Weiter hat der Gemeinderat entschieden, dass eine nachträgliche weitere Belegung von Urnenreihengräbern und Erdgräbern im Einzelfall unter Berücksichtigung der Entwicklung der Friedhöfe möglich sein soll, wenn dadurch zum Beispiel die Nutzungszeit eines Grabfeldes nicht verlängert wird.

Baurechtsfälle

Der Gemeinderat hat dem Bauantrag auf Umnutzung des Ökonomiegebäudes zum Wohnhaus, Teilabriss und Umgestaltung des bestehenden Wohnteils auf dem Grundstück Hardter Straße 83/1 zugestimmt.

Annahme und Verwendung von Spenden und Sponsoring

Der Gemeinderat wurde über Spenden der Firma hilsIT (Mario Hils) und der Kreissparkasse Rottweil für die Grundschule und den Kindergarten Locherhof informiert. Herzlichen Dank an die Spender.

Bekanntgaben

Geschwindigkeitskontrolle Mariazeller Straße

Am Mittwoch, dem 17.11.2021 wurde von 06:09 Uhr bis 08:30 Uhr in Locherhof, Mariazeller Straße 102, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 744 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Mariazell gemessen. Es hat 28 Beanstandungen gegeben, also eine Quote von 3,8 Prozent. Es handelt sich um eine Messstelle innerorts. Die zulässige Geschwindigkeit ist also auf 50 km/h begrenzt. Die höchste gemessene Geschwindigkeit hat 82 km/h betragen.

Beteiligung an Planverfahren anderer Gemeinden

Der Gemeinderat wurde darüber informiert, dass die Gemeinde Eschbronn an Bebauungsplanverfahren der Gemeinde Königsfeld und der Stadt Rottweil sowie zum Lärmaktionsplan der Gemeinde Zimmern beteiligt wurde.

Ausfallbürgschaften für geförderte L-Bank Darlehen

Die Gemeinde hatte in den Jahren 1974 bis 2005 für öffentlich geförderte Darlehen Bürgschaften in Höhe eines Drittels des Darlehensbetrags zu übernehmen. Es handelt sich hier vor allem um sogenannte „Lakra-Darlehen“ für den Wohnungsbau. Die L-Bank hat die Gemeinde wie jedes Jahr zum Jahresanfang über die Restschuld informiert. Diese liegt bei 180.285,61 € (Vorjahr:196.020,73 €)

Impfaktion des wfv – Fußballbezirks Schwarzwald

Bürgermeister Moser hat sich in der Sitzung beim wfv – Fußballbezirk Schwarzwald für die hervorragend organisierte Impfaktion mit dem Mannschaftsarzt des VfB-Stuttgart, Dr. Mario Bucher und Florian Beck sowie deren Team bedankt.