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Neue Förderperiode Baumschnitt-Streuobst


Die bisherige Förderung Baumschnitt-Streuobst des Landes Baden-Württemberg wird ab 2020 um eine weitere fünfjährige Förderperiode verlängert.
Anträge auf Förderung können wie in der vergangenen Förderperiode von Kommunen, Vereinen und Gruppen von mindestens drei Privatpersonen gestellt werden. Gefördert wird der zweimalige Schnitt von Obstbäumen zu je 15 €. Kommunen können den Betrag um 10 € pro Baum und Schnittmaßnahme erhöhen. Die Baumzahl je Antrag beträgt zwischen 100 und 1.500 Bäumen. Um auf die genannte Baumzahl zu kommen, können sich Interessierte zusammenschließen und Sammelanträge stellen. Die Anträge sind bis zum 15.07.2020 direkt an das Regierungspräsidium Freiburg zu stellen.

Weitere Informationen und Antragsformulare sind auf folgender Homepage zusammengestellt: www.streuobst-bw.info
Zur Beratung steht die Kreisfachberatungsstelle für Gartenbau und Grünordnung des Landratsamtes Rottweil allen Interessierten gerne zur Verfügung.