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Neue Coronaverordnung gilt ab dem 01.07.2020


Ab dem 1. Juli 2020 gilt die Neufassung der Coronaverordnung Diese finden Sie im Wortlaut auf der Homepage der Gemeindeverwaltung. Schlaglichtartig sollen hier einige Regelungen der Neufassung beschrieben werden, die für Sie Relevanz haben könnten.
  • Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben bestehen.
  • Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen.
  • Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen (z.B. Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern) mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig.
  • Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, allerdings nur wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.  Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt. Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiterhin untersagt.
  • Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben.
  • Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen.
Dort, wo es Lockerung gab bzw. nun gibt, sind in der Regel strenge Hygienevorschriften zu beachten. In der Regel sind auch Abstandsvorschriften bzw. Vorschriften hinsichtlich der Raumgröße zu beachten. Im Detail wird auf den Verordnungstext verwiesen.