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Bekanntgabe Trinkwasserverordnung 2021


Zweckverband Eberbachgruppe

Bekanntgabe der Zugabe von Aufbereitungsstoffen (Paragraph 16 Trinkwasserverordnung)

Bekanntgabe der Wasserhärte (Paragraph 8 Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)

Der Zweckverband Eberbachgruppe beliefert seine Mitgliedsgemeinden mit gesundem und bekömmlichem Trinkwasser, welches entsprechend den Vorgaben der Trinkwasserverordnung laufend von der Peri Medizinische Analytik Sindelfingen GmbH, kontrolliert wird.

Wir liefern Mischwasser aus unseren eigenen Wasservorkommen (97 Prozent) in Dunningen (Stampfe, Grötzenwiesen, Winterloch und Eberbachquellen) vermischt mit Wasser des Zweckverbandes Wasserversorgung Kleine Kinzig (3 Prozent).

Diesem Wasser werden im Zuge der Aufbereitung folgende Zugabestoffe zugegeben: Kemwater PAX-XL 9 (Aluminiumsulfat) als Flockungsmittel und Magnafloc LT 30 als Hilfsflockungsmittel. Diese Mittel werden über den Filter dem Wasser wieder entzogen. Außerdem wird im Zuge der Aufbereitung der Zugabestoff entsprechend Trinkwasserverordnung Anlage 3 Chlorgas zur Desinfektion zugegeben. Der Grenzwert von 0,3 mg/L bei Chlorgaszugabe zur Transportchlorung wird jederzeit eingehalten beziehungsweise in der Regel unterschritten.

Die Trinkwasserprobe wurde am 12.04.2021 im Wasserwerk von einem akkreditierten Probenehmer entnommen. Aufgrund der vorliegenden Prüfergebnisse wird festgestellt, dass die untersuchte Trinkwasserprobe im Rahmen der durchgeführten Untersuchungen den Anforderungen der Trinkwasserverordnung nach der gültigen Fassung entspricht.

Wasserhärte

Mit einer ermittelten Gesamthärte von 12,8 Deutsche Härtegrade (2,28 mmol/L) ist das Wasser nach dem „Gesetz über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz)“ in der gültigen Fassung in den Härtebereich mittel (Härtebereich von 1,5 mmol/L bis 2,5 mmol/L) einzustufen.

Calcitlösekapazität

Trinkwasser sollte nicht korrosiv wirken. Daher darf die berechnete Calcitlösekapazität am Ausgang des Wasserwerks 5 mg/L CaCO3 beziehungsweise bei Mischwässern 10 mg/L CaCO3 nicht überschreiten.

Die berechnete Calcitlösekapazität liegt unter 0 mg/L CaCO3 und somit weit unterhalb dieser Grenzwerte nach der Trinkwasserverordnung und charakterisiert das Trinkwasser als leicht calcitabscheidend.

Metalle

Alle untersuchten Metalle, wie z.B. Eisen und Mangan wurden entweder weit unter den geltenden Grenzwerten bestimmt oder entsprechend den jeweiligen Bestimmungsgrenzen nicht nachgewiesen.

Hygienisch-chemische Parameter

Die dafür relevanten Parameter Ammonium, Nitrit und Phosphat sowie alle mikrobiologischen Parameter sind nicht nachweisbar oder liegen an der Bestimmungsgrenze.

Die Nitratkonzentration liegt mit 4,8 mg/L weit unter dem Grenzwert von 50 mg/L. Zudem wird die Summe aus Nitrat (Konzentration geteilt durch 50) und Nitrit (Konzentration geteilt durch 3) von maximal 1 mg/L ebenfalls weit unterschritten.

Eignung metallischer Werkstoffe

Hinsichtlich der Eignung metallischer Werkstoffe bezogen auf die Trinkwasserbeschaffenheit die gemäß Paragraph 21 der Trinkwasserverordnung (Information der Verbraucher und Berichtspflichten) bekannt gegeben werden muss, gilt für Hausinstallationsleitungen nach DIN 50930-6 (2013-10) Punkt 6.2 die Vorgaben in folgender Tabelle (in Auszügen, zum Teil auf gängige Einheiten umgerechnet und ohne Angaben der Messtemperatur):

Werkstoff/Parameter

pH-Wert (potentia hydrogenii)

Säurekapazität

KS 4,3

(Millimol pro Liter)

Calcium

(Milligramm pro Liter)

Sauerstoff

(Milligramm pro Liter)

TOC- total organic carbon

(Milligramm pro Liter)

vorliegende Trinkwasserprobe

7,59*

4,04*

50*

7.4*

0,55*

unlegierte und niedriglegierte Eisenwerkstoffe

> (größer als) 7,0

> (größer als) 2

> (größer als) 40

> (größer als) 3,2

nichtrostender Stahl

keine weiteren Vorgaben

Kupfer

7,0-7,4 / > (größer als) 7,4

<= (kleiner gleich) 1,5

innenverzinntes Kupfer

keine weiteren Vorgaben

Erläuterung Die Kennzeichnung mit *) bedeutet, dass die Vorgaben eingehalten sind.

Nach obiger Tabelle sind alle aufgelisteten metallischen Werkstoffe für die Verwendung von Hausinstallationen geeignet.

Weitere Korrosionsprozesse, die zu Schäden in der Hausinstallation führen könnten, bleiben hierbei unberücksichtigt. Die vorliegende Tabelle nach DIN 50930-6 (2013-10) gilt, wenn keine Einzelfallprüfung vor Ort stattgefunden hat. Des Weiteren bleiben Vorgaben hinsichtlich der Dimensionierung, der Betriebsweise und der Qualitätsausführung des Materials und der Durchführung unberücksichtigt. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind generell einzuhalten.

Die vorstehenden Daten können auch auf unserer Homepage unter Rathaus --> Bürgerservice A-Z --> Wasserhärte abgerufen werden.

Eschbronn, den 07.05.2021

Zweckverband Eberbachgruppe

Verbandsvorsitzender Peter Schumacher

78655 Dunningen, Telefon: 07403/9295-18