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Bebauungsplan „Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung“


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeinderat der Gemeinde Eschbronn hat am 5. November 2019 in öffentlicher Sitzung beschlossen, den Bebauungsplan „Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung“ und eine Satzung für örtliche Bauvorschriften als eigenständige Satzung im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen. Dieser Aufstellungsbeschluss wurde am 8. November 2019 öffentlich bekannt gemacht. In der öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2021 hat der Gemeinderat jeweils den Entwurf des Bebauungsplanes „Unter dem Brenntenwald – 2. Erweiterung“ und der Satzung für örtliche Bauvorschriften beschlossen.

Das Plangebiet liegt im Bereich des Ortsteils Locherhof und umfasst folgende Grundstücke der Gemarkung Locherhof mit den Flurstücksnummern 319/1 und 320.

Der künftige räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ergibt sich aus folgendem Kartenausschnitt:

	Brenntenwald_2Erw_Plan

Maßgebend ist der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften in der Fassung vom 11. Mai 2021.

Ziele und Zwecke der Planung

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Wohnbauflächen im Bereich Hoberten geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt. Gleichermaßen wird auf eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB und eine frühzeitige Beteiligung von Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, nach § 4 (1) BauGB verzichtet.

Der Öffentlichkeit sowie den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wird Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Der Entwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften werden mit Begründung und artenschutzrechtlichem Fachbeitrag jeweils in der Fassung vom 11. Mai 2021 vom 25. Mai 2021 bis einschließlich 28. Juni 2021 (Auslegungsfrist) im Rathaus der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn, Bürgerbüro (Zimmer 3 während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsicht für Jedermann öffentlich ausgelegt. (Hinweis: Die allgemeinen Öffnungszeiten sind in der Regel montags und donnerstags von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Montagnachmittag 13.30 Uhr bis 17.30 Uhr und Mittwoch von 13.30 Uhr bis 16.00 Uhr). Zusätzlich können während der Auslegungsfrist die Unterlagen auf der Internetseite der Gemeinde Eschbronn, www.eschbronn.de unter dem Pfad /de/Wirtschaft-Bauen/Bebauungsplaene eingesehen und zum Ausdruck heruntergeladen werden.

Gemäß § 13b i.V.m. § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird von einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB und einem Umweltbericht gem. § 2a Nr. 2 BauGB sowie der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von einer zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung im Sinne des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist nicht erforderlich.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei der Gemeinde Eschbronn, Hauptstraße 8, 78664 Eschbronn abgegeben werden.

Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der Auslegungsfrist abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können (§ 4a (6) BauGB).

Ferner wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Eschbronn, den 12. Mai 2021
gez. Franz Moser
Bürgermeister

Weitere Unterlagen finden Sie in der Rubrik Wirtschaft und Bauen --> Bebauungspläne