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Bekanntmachung Änderung der Feuerwehrsatzung


Gemeinde Eschbronn

Landkreis Rottweil

Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Eschbronn (Feuerwehrsatzung FWS)

vom 10. Mai 2011

Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung in Verbindung mit § 6 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3, § 7 Abs.1 Satz 1, § 8 Abs. 2 Satz 2, § 10 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1, § 18 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 des Feuerwehrgesetzes (FwG) hat der Gemeinderat am 02.03.2021 folgende Satzung zur Änderung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr Eschbronn (Feuerwehrsatzung FWS) vom 10. Mai 2011 beschlossen.

Hier Download der Satzungsänderung

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Eschbronn, den 3. März 2021

Franz Moser

Bürgermeister

Hinweis:

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder von auf Grund der GemO erlassener Verfahrensvorschriften beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Absatz 4 der GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Stadt Rottweil geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

Eschbronn, den 3. März 2021

Franz Moser

Bürgermeister