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Aufhebung: Verbot des Feuermachens an öffentlichen Feuerstellen im Wald


Durch die hohen Temperaturen und die damit verbundene extreme Trockenheit sperrte das Forstamt Rottweil am 17.06.2022 alle öffentlichen Feuerstellen im Waldgebiet.

Durch die Niederschläge am Wochenende hat sich die Waldbrandgefährdung entspannt, das Forstamt erlaubt ab jetzt wieder die Benutzung aller öffentlichen Feuerstellen im Wald.

Wir bitten jedoch auch weiterhin um Beachtung folgender Hinweise:

- Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot.

- Feuermachen ist nur an den offiziellen, mit einem schwarzen Flammensymbol auf weißem Grund gekennzeichneten Feuerstellen erlaubt.

- Verboten ist das Grillen im Wald auf mitgebrachten Gartengrillgeräten.

- Offenes Feuer muss mindestens 100 m vom Waldrand entfernt sein.

Auf eigenen Grundstücken reduziert sich dieser Abstand auf 30 m.

Außerdem sind noch folgende Mindestabstände einzuhalten:

· 200 m von Autobahnen

· 100 m von Bundes-, Landes- und Kreisstraßen

· 50 m von Gebäuden

- Auch beim Unterhalten eines Feuers an erlaubten Stellen muss dieses immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollständig gelöscht werden.

- Flaschen und Scherben können wie Brenngläser wirken und müssen deshalb nach einer Rast wieder mitgenommen werden.

- Eine unachtsam weggeworfene Zigarette kann fatale Auswirkungen haben.

Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung darf nur bei nasser Witterung durchgeführt werden und ist bei der zuständigen Gemeinde (Ortspolizeibehörde) rechtzeitig vorher anzumelden. Im Brandfall sind sofort die Feuerwehr (112) und das Forstamt Rottweil (Tel.Nr. 0741/ 244 510) zu informieren.