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ELR-Förderung 2023 ausgeschrieben – Antragsverfahren läuft


Vergangene Woche erhielten wir die Nachricht, dass das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) auch im Jahr 2023 fortgesetzt wird. Mit diesem Förderprogramm werden wieder beachtliche Förderungen ausgeschrieben für die Schaffung von Wohnraum in den Ortskernen oder auch für gewerbliche Investitionen, die zur Schaffung von Arbeitsplätzen führen. Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Wir verweisen darauf, dass es üblicherweise nur eine Ausschreibung pro Jahr gibt. Wer also 2023 eine umfassende Modernisierung eines Wohngebäudes, die Schaffung von Wohnraum im Innenbereich oder gewerbliche Investitionen, insbesondere bauliche Maßnahmen zur Erweiterung von Betrieben angehen möchte, sollte bereits jetzt einen Antrag stellen.

Anträge sind über die Gemeinde zu stellen. Interessenten werden gebeten, sich möglichst früh, spätestens aber bis zum 5. August 2022 bei der Gemeindeverwaltung zu melden. Bürgermeister Franz Moser gibt Ihnen gerne weitere Informationen.

Da eine Vielzahl an Projekten einen Beitrag zur integrierten Strukturentwicklung leisten kann, ist das Förderspektrum im ELR sehr breit.

  • Im Förderschwerpunkt Innenentwicklung/Wohnen kann es eine Förderung geben, wenn Scheunen in Wohnraum umgewandelt, ältere Häuser umfassend modernisiert, Wohnraum durch Aufstockungen oder Anbauten erweitert oder leerstehende Gebäude zu Wohnungen umgebaut oder Baulücken bebaut werden. Das ELR fördert zeitgemäßen Wohnraum im Innenbereich der Gemeinden, da eine gelungene Innenentwicklung den Gemeinden nachhaltige Stärke ermöglicht. Durch den verminderten Flächenverbrauch im Außenbereich ist dies auch ein ökologischer Pluspunkt.
  • Im Förderschwerpunkt Arbeiten können der Bau neuer Produktionshallen oder Produktionsanlagen und die Verlagerung von unverträglichen Gewerbebetrieben aus Wohngebieten in Gewerbegebiete gefördert werden, vor allem, wenn dabei zukunftsfähige Arbeitsplätze gesichert und geschaffen werden.
  • In den Förderschwerpunkten Grundversorgung und Gemeinschaftseinrichtungen können Einrichtungen wie Bäckereien oder Dorfläden, aber auch Dorfgemeinschaftshäuser, Mehrgenerationenspielplätze oder die Zusammenlegung von Einrichtungen gefördert werden.