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Abschlagszahlung für Wasser/Abwasser 2022


3. Fälligkeit am 30. September 2022

Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Abschlag 03/2022 zur Zahlung fällig wird.

Abschlagsrechnungen werden keine mehr verschickt. Die Höhe des fälligen Betrages entnehmen Sie der letzten zugestellten Abrechnung.

Es wird gebeten, den Abschlag, unter Angabe des Kassenzeichens termingerecht zu entrichten. Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.

Ein SEPA-Lastschriftmandat finden Sie auf der Startseite unserer Homepage.