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Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Haushaltsplan 2024

Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung einstimmig den Haushaltsplan 2024, den Stellenplan und den Finanzplan mit dem Investitionsprogramm 2023-2027 beschlossen und dem Erlass der Haushaltssatzung 2024 zugestimmt

Der Entwurf sieht für 2024 ordentliche Erträge in Höhe von 5.464.876 € und ordentliche Aufwendungen in Höhe von 5.219.232 € vor. Das voraussichtliche ordentliche Ergebnis ist mit 245.644 € also wie nach dem Haushaltsrecht gefordert positiv, liegt aber weniger als halb so hoch wie der Planansatz 2023 und die in der mittelfristigen Planung angenommene Prognosezahl für 2024. Die Verschlechterungen gehen insbesondere auf höhere Kosten zurück, die wesentlich durch deutlich gestiegene Personalkosten und durch höhere Umlagen bestimmt sind. Die höheren Personalkosten begründen sich vor allem durch zusätzliches Personal für den Naturkindergarten. Es wird davon ausgegangen, dass auch die Erträge steigen werden. Bei den Steuereinnahmen und den Zuweisungen wird angenommen, dass die Erträge jeweils um rund 200.000 € steigen werden.

Im Finanzhaushalt ist ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 563.258 € vorgesehen, der für künftige Investitionen eingesetzt werden kann und soll. Aus Investitionstätigkeit sind für 2024 Einzahlungen in Höhe von 1.775.600 € und Auszahlungen in Höhe von 3.468.670 €. Wesentliche Investitionsschwerpunkte für 2024 sind die Kindergartenbaumaßnahme, die Sanierung der Ortsmitte Mariazell, der Grunderwerb für Gewerbe- und Wohnflächen, die restliche Erschließung Hoberten IV, der Bau von Ver- und Entsorgungsleitungen am Dachsbühlweg, Straßenbaumaßnahmen und restliche Baumaßnahmen am Naturkindergarten. Einige der geplanten Investitionen wie etwa die Kindergartenbaumaßnahme oder die Sanierung der Ortsmitte Mariazell sind abhängig von der Bewilligung beantragter bzw. noch zu beantragender Förderungen. Ohne diese Förderungen ist eine Finanzierung nicht oder zumindest kaum darstellbar.

Die Haushaltssatzung für 2024 sieht wie folgt aus:

§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen  EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von

5.464.876

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von

5.219.232

1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von

245.644

1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von

0

1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von

0

1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von

0

1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von

245.644

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

5.210.674

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von

4.647.416

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf des Ergebnishaushalts
     (Saldo aus 2.1 und 2.2) von

563.258

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von

1.775.600

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von

3.468.670

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
      Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von

- 1.693.070

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf
     (Saldo aus 2.3 und 2.6) von

- 1.129.812

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

0

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von

- 56.439

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus
        Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von

- 56.439

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,
        Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von

- 1.186.251

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf  0 EUR. 

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf  3.800.000 EUR.

§ 4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf  800.000 EUR.

§ 5 Steuersätze 

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1.für die Grundsteuer

a)

für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf

550 v.H.

b)

für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf

385 v.H.

 der Steuermessbeträge;

2.für die Gewerbesteuer auf

340 v.H.

 der Steuermessbeträge.

Umbau und Erweiterung des Schulgebäudes Locherhof für Zwecke des Kindergartens - Beschluss über Antrag auf Förderung aus dem Ausgleichstock

Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 26. Juli 2022 beschlossen, dass die derzeitigen Kindergärten Locherhof und Mariazell an einem Standort zusammengelegt werden sollen. Hierzu soll das zwischenzeitlich leer stehende Schulgebäude Locherhof umgebaut und erweitert werden. Nach Beratung Einwohnerversammlung hat der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung am 19. September 2023 den Entwurf für den Umbau und die Erweiterung des Schulgebäudes Schulweg 2 beschlossen. Nach der Kostenfortschreibung ist zwischenzeitlich mit Kosten in Höhe von 4,4 Mio. € zu rechnen. Im Haushaltsplan sind folgende Auszahlungen veranschlagt:

2024

600.000

 Mittel für Planung 2025

600.000

Verpflichtungsermächtigung  im Haushalt 2024 Bauausführung 2026

2.200.000

Verpflichtungsermächtigung   im Haushalt 2024 Bauausführung 2027

1.000.000

Verpflichtungsermächtigung   im Haushalt 2024 Bauausführung

Die Gemeinde hat einen Antrag auf Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum gestellt. Der Gemeinderat hat in der letzten Sitzung nun auch beschlossen, dass auch eine Förderung aus dem Ausgleichsstock beantragt werden soll. Als einkommens- und finanzschwache Gemeinde ist Eschbronn auf diese Unterstützung dringend angewiesen.

Anpassung des Konzessionsvertrags der Gemeinde mit der NetzeBW GmbH

Die Gemeinde hat am 19.6.2007 für den Ortsteil Mariazell mit der NetzeBW GmbH (vormals EnBW Regional AG) einen Konzessionsvertrag mit einer Laufzeit bis 31.12.2028 beschlossen. Der Vertrag wurde 2013 dem Musterkonzessionsvertrag MKV 2.0 vom 9.7.2012 angepasst. Nach zehn Jahren Praxiserfahrung mit dem MKV 2.0 hat der Gemeindetag eine Überarbeitung der Musterkonzessionsverträge für erforderlich gehalten. Gründe hierfür liegen in dem 2017 und 2022 novellierten Energiewirtschaftsgesetz, in der zwischenzeitlich zum Konzessionsrecht ergangenen Rechtsprechung sowie in den deutlich gestiegenen Anforderungen an die Umsetzung der Energiewende vor Ort. Der Musterkonzessionsvertrag Strom (MKV 3.0) in der Fassung vom 11.09.2023 greift diese Entwicklungen auf. Weiterhin enthält die neue Fassung eine Reihe von Klarstellungen zur Erhöhung der Praxistauglichkeit des Vertrages. Die Netze BW GmbH hat der Gemeinde die Anpassung des Konzessionsvertrags angeboten. Der Gemeinderat hat beschlossen, das Angebot zur Änderung anzunehmen, weil es für die Gemeinde vorteilhaft ist.

Baurechtsangelegenheiten

Der Gemeinderat hat einem Bauantrag für Umbauarbeiten am Gebäude Hardter Straße 14 zugestimmt.

Bekanntgaben

Geschwindigkeitskontrollen am Blitzer in der Hardter Straße

Im Messzeitraum im September wurden am Blitzer der Hardter Straße 25.969 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Hardt gemessen. Es hat 62 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 77 km/h betragen. Ortseinwärts wurden 12.034 Fahrzeuge gemessen. Es hat 51 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 74 km/h betragen.

Im Messzeitraum im Oktober wurden am Blitzer in der Hardter Straße 26.788 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Hardt gemessen. Es hat 70 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 66 km/h betragen. Ortseinwärts wurden 13.311 Fahrzeuge gemessen. Es hat 39 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 70 km/h betragen.

Geschwindigkeitskontrolle Locherhofer Straße

Am Mittwoch, dem 11.10.2023 wurde von 10:13 Uhr bis 12:59 Uhr in Mariazell, Locherhofer Straße 70, eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Es wurden 452 Fahrzeuge in beide Fahrtrichtungen gemessen. Es hat 8 Beanstandungen gegeben. Die höchste Geschwindigkeit hat 74 km/h betragen.

Verbandsversammlung des Zweckverbandes Abwasserreinigung Eschachtal

Der Zweckverband Abwasserreinigung Eschachtal hat dem Um- und Ausbau der Kläranlage Horgen zugestimmt. Auch die beiden Eschbronner Ortsteile sind an dieser Kläranlage angeschlossen. Die Maßnahme war vor zwei Jahren den Gemeinderäten vorgestellt worden. Zwischenzeitlich geht man von Kosten in Höhe von bei 23 Mio. € aus.