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4. Fälligkeit am 31. Dezember 2023


Die Gemeinde weist darauf hin, dass der Abschlag 04/2023 zur Zahlung fällig war.

Abschlagsrechnungen werden keine mehr verschickt. Die Höhe des fälligen Betrages entnehmen Sie der letzten zugestellten Abrechnung.

Falls noch nicht geschehen, wird gebeten, den Abschlag, unter Angabe des Kassenzeichens zu entrichten.

Bei Zahlungsverzug ist die Gemeindekasse verpflichtet den Betrag gebührenpflichtig anzumahnen und Säumniszuschläge nach der Abgabenordnung zu erheben.

In diesem Zusammenhang weisen wir auf die Vorteile des Lastschriftverfahrens hin. Säumniszuschläge und Mahngebühren fallen hierbei erst gar nicht an.