News

Aus dem Gemeinderat wird berichtet


Verabschiedung von Frau Sabrina Ozeler

Frau Sabrina Ozeler war seit 2004 Mitarbeiterin der Gemeinde Eschbronn. Bis zum Erziehungsurlaub war sie als Hauptamtsleiterin tätig. Auf ihren Wunsch hin wechselt sie zur Stadt Dornhan. Bürgermeister Franz Moser bedankte sich bei Frau Ozeler für die engagierte und zuverlässige Arbeit bei der Gemeinde Eschbronn und für die Kollegialität. Er wünschte ihr für die neue Tätigkeit aber auch persönlich alles Gute und bedankte sich mit einem Präsent für die herausragende Arbeit.

Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg, Teilplan "Regionalbedeutsame Windkraftanlagen" – Vorstellung des Planentwurfs durch den Regionalverband

Marcel Herzberg, Verbandsdirektor des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg stellte in der Sitzung den Entwurf für die Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan „Regionalbedeutsame Windkraftanlagen“ vor. Derzeit läuft das Verfahren für die Beteiligung von Städten, Gemeinden, Behörden aber auch der Öffentlichkeit. Das Wind-an-Land-Gesetz vom 20. Juli 2022 setzt sich zum Ziel, die Transformation zu einer nachhaltigen und treibhausgasneutralen Stromversorgung durch den beschleunigten Ausbau der Windenergie an Land zu fördern. Wesentlicher Baustein ist die Einführung des Windenergieflächenbedarfsgesetzes mit der Verpflichtung an die Länder zur Ausweisung von Flächen für die Windenergienutzung. Das Land Baden-Württemberg stellt die Umsetzung der Bundesvorgabe über die Festlegung regionaler Teilflächenziele für die Träger der Regionalplanung sicher. Zur Erreichung des vorgegebenen Flächenbeitragswerts von 1,8 % der Landesfläche sollen die zwölf Planungsregionen gleichermaßen beitragen. Bezogen auf die Regionsfläche sind in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg als Mindestvorgabe demnach 4.552 ha der Regionsfläche für die Windenergienutzung festzulegen. Die rechtliche Wirkung, wie sie von Vorranggebieten ausgeht, setzt ein schlüssiges gesamträumliches Planungskonzept voraus. Es ist vom Regionalverband im Rahmen seiner Planungskompetenz zu erstellen und mit den Nachbarregionen abzustimmen. Es legt vor allem die anzuwendenden Auswahlkriterien fest und beschreibt das methodische Vorgehen bei deren Anwendung. Auf dieser Basis ist eine flächendeckende Überprüfung des gesamten Planungsraumes auf geeignete und nicht geeignete Standorte unter umfassender Prüfung aller berührten öffentlichen und erkennbaren privaten Belange vorgenommen worden. Die Anwendung der Auswahlkriterien erfolgte in mehreren Stufen im Wege der Abschichtung bis zur abschließenden Planungsentscheidung. Anhand der Methode werden die nach Windatlas Baden-Württemberg für die Windenergienutzung geeigneten und regionalbedeutsamen Suchräume ermittelt. Die Umsetzung der bundes- bzw. landesweiten Mindestvorgabe ist in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg vor dem Hintergrund eines im landesweiten Vergleich gering vorhandenen Flächenpotenzials von windhöffigen Bereichen und der räumlich ungleichmäßigen Verteilung von für die Windenergienutzung geeigneten Gebieten zu sehen.

In der Gemeinde Eschbronn ist der Bereich Feurenmoos an der Gemarkungsgrenze Schramberg/Hardt mit insgesamt 73,5 ha als Vorrangfläche für Windkraft ausgewiesen.

Detaillierte Informationen können den Planunterlagen entnommen werden, welche unter https://www.regionalverband-sbh.de/seite/653796/beteiligungsverfahren-teilplan-regionalbedeutsame-windkraftanlagen.html abrufbar sind.

Die Gemeinde Eschbronn hat als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, zum Planentwurf bis zum 9. April 2024 Stellung zu nehmen. Über die Stellungnahme der Gemeinde soll daher in einer der nächsten öffentlichen Sitzungen beraten und beschlossen werden. Bis zum 01. März 2024 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg, Teilplan "Freiflächenphotovoltaik" – Vorstellung des Planentwurfs durch den Regionalverband

Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Schwarzwald-Baar-Heuberg hat in der Sitzung am 1. Dezember 2023 beschlossen, das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans Schwarzwald-Baar-Heuberg – Teilplan "Freiflächenphotovoltaik" gem. § 12 LplG und § 9 ROG durchzuführen. Vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels und Versorgungsunsicherheiten bei der Energieversorgung im Rahmen von gegenwärtigen internationalen Konflikten hat der Landesgesetzgeber im Rahmen der regionalen Planungsoffensive die planerische Sicherung von Flächen für ein ambitioniertes Ausbauprogramm bei den erneuerbaren Energiequellen Windkraft- und Photovoltaik beschlossen. Im Rahmen des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes BW wurde auf Landesebene ein Flächenziel von mindestens 0,2 % der jeweiligen Regionsflächen für Freiflächen-Photovoltaik festgelegt. Eine Übererfüllung der als Mindestziele angesehenen Vorgaben ist dabei vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünscht. Mit der vorliegenden Fortschreibung des Teilplans „Freiflächenphotovoltaik“ möchte der Regionalverband Schwarzwald-Baar-Heuberg diesen Vorgaben nachkommen. Dabei werden entlang von Autobahnen und zweigleisigen Schienenwegen die am besten geeigneten, konfliktarmen und in der Regel intensiv vorbelasteten Teilbereiche der für privilegierte Anlagen vorgesehenen Flächen als regionalbedeutsame Vorranggebiete für Freiflächen-Photovoltaik gebietsscharf festgelegt. Als Mindestgröße für die in der Raumnutzungskarte festgelegten Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaikanlagen wird dabei ein Schwellenwert von 2 ha angesetzt, mit dem sichergestellt wird, dass die Regionalbedeutsamkeit der Standorte gegeben ist. Zielsetzung der Planung ist die Vermeidung von möglichen Nutzungskonflikten und die Erleichterung der schnellen Umsetzung des nötigen ambitionierten Ausbaus von Erneuerbaren Energien. Zusätzlich zu den privilegierten Flächen besteht in der Region Schwarzwald-Baar-Heuberg ein großes Flächenpotential für Freiflächenphotovoltaik, welches die regionalen Flächenbedarfe im Rahmen der Energiewende absehbar deutlich übersteigt. Die detailliertere Auswahl von geeigneten Flächen für Freiflächenphotovoltaik soll auf der Ebene der kommunalen Planung verbleiben, da hier die kleinräumigen Herausforderungen von lokaler Verträglichkeit und Akzeptanz sowie schneller Realisierbarkeit am besten in Einklang gebracht werden können. Bestehende Freiflächenphotovoltaikanlagen sowie entsprechende Flächen, die sich zum Zeitpunkt der Planaufstellung in einem fortgeschrittenen Stadium der Bauleitplanung befinden, sollen zusätzlich zu den oben genannten privilegierten Flächen als Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaik festgelegt werden. In Kombination ergibt sich eine Gesamtfläche von ca. 677 ha für Vorranggebiete für Freiflächenphotovoltaik, was einem Anteil von ca. 0,27 % der Regionsfläche entspricht. In der Gemeinde Eschbronn ist keine Fläche als Vorrangfläche für Freiflächenphotovoltaik im Planentwurf ausgewiesen.

Detaillierte Informationen können den Planunterlagen entnommen werden, welche unter https://www.regionalverband-sbh.de/seite/653797/beteiligungsverfahren-teilplan-freifl%C3%A4chen-photovoltaik.html abrufbar sind.

Die Gemeinde Eschbronn hat als Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, zum Planentwurf bis zum 8. April 2024 Stellung zu nehmen. Die Beratung und die Beschlussfassung über eine Stellungnahme wird auch hier in einer der nächsten Sitzungen erfolgen. Bis zum 01. März 2024 hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme.

Änderung des Redaktionsstatuts für das Amtsblatt der Gemeinde Eschbronn

Der Gemeinderat hat das am 14. März 2017 beschlossene Redaktionsstatut für das Amtsblatt der Gemeinde Eschbronn geändert. Die Änderung ist ausgelöst durch die Neutralitätspflicht der Gemeinde vor Wahlen. Es wurde nun eine so genannte Karenzzeit auch für das Amtsblatt dergestalt festgelegt, dass Wahlwerbung auch in Form von Anzeigen drei Monate vor dem Wahltag nicht mehr zulässig ist. Zulässig sind jedoch Richtigstellungen von fehlerhaften Veröffentlichungen in der vorausgegangenen Ausgabe. Die geänderte Fassung des Redaktionsstatuts wird in dieser Ausgabe des Amtsblattes öffentlich bekannt gemacht.

Baurechtsfälle

Der Gemeinderat hat einem Bauantrag auf Anbau und Umbau bestehende Wohngebäude auf dem Grundstück Günthersstraße 18 zugestimmt.

Bekanntgaben

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024

Es wurde bekannt gegeben, dass das Kommunal- und Prüfungsamt beim Landratsamt Rottweil die am 19.12.2023 beschlossene Haushaltssatzung mit Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 bestätigt hat. In der vorletzten Ausgabe des Amtsblattes wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan samt dem Bestätigungsvermerk öffentlich bekannt gemacht. Öffentlich bekannt gemacht wurde auch, dass der Haushaltsplan mit Haushaltssatzung noch bis zum 15.02.2024 zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus, Bürgerbüro, Zimmer 3, öffentlich ausliegt.