Abwasser entsorgen
Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.
Abwasser ist
- Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
- Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
- das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser
Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Pressemittelung vom 04.04.2024 über Sanierung Kläranlage Abwasserzweckverband Eberbachgruppe
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Leitung Finanzwesen
Die Kommunen sind als Beseitigungspflichtiger in der Regel für die Entsorgung des Abwassers zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.
keine
Die Hauseigentümerin oder der Hauseigentümer wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
keine
keine
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,50 Euro /m³
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,27 Euro /m²
keiner
- §§ 54 ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Abwasserbeseitigung)
- §§ 46 ff. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Abwasserbeseitigung)
- § 13 KAG (Gebührenerhebung)
- § 14 KAG (Gebührenbemessung)
- § 17 KAG (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)