Abwasser entsorgen
Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.
Abwasser ist
Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
Abwasser ist
- Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
- Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
- das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser
Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
-
Leitung Finanzwesen
keine
Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.
Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".
keine
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,50 Euro /m³
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,27 Euro /m²
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,27 Euro /m²
- §§ 54 ff. Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (WHG) (Abwasserbeseitigung)
- §§ 46 ff. Wassergesetz Baden-Württemberg (WG) (Abwasserbeseitigung)
- § 13 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebührenerhebung)
- § 14 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebührenbemessung)
- § 17 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gebühren für die Benutzung der öffentlichen Abwasserbeseitigung)
- TRBA 220 "Sicherheit und Gesundheit bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in abwassertechnischen Anlagen" - Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin