Dienstleistung

Abwasser entsorgen

Als Eigentümer oder Eigentümerin eines Grundstücks müssen Sie für die Entsorgung des Abwassers aufkommen.

Abwasser ist
  • Wasser, das durch Gebrauch verunreinigt ist,
  • Wasser, das in seinen Eigenschaften oder in der Zusammensetzung verändert ist,
  • das von befestigten Flächen abfließende und gesammelte Niederschlagswasser

Die Abwassergebühren werden getrennt für die auf den Grundstücken anfallende Schmutzwassermenge (Schmutzwassergebühr) und Niederschlagswassermenge (Niederschlagswassergebühr) erhoben.
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Mitarbeiter
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Voraussetzungen

keine

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Verfahrensablauf

Der Hauseigentümer oder die Hauseigentümerin wird zur Zahlung der Abwassergebühren von Amts wegen aufgefordert.

Informationen dazu finden Sie auch unter "Anschlüsse an Versorgungseinrichtungen" in der Lebenslage "Bauen und Modernisieren".

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Erforderliche Unterlagen

keine

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Kosten/Leistung
Die Schmutzwassergebühr beträgt 2,50 Euro /m³
Die Niederschlagswassergebühr beträgt 0,27 Euro /m²
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Sonstiges
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Rechtsgrundlage
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Zugehörigkeit zu