Elterngeld beantragen
Beantragen Sie Basiselterngeld oder ElterngeldPlus – oder kombinieren Sie beides. Entscheiden Sie, welcher Elternteil in welchem Zeitraum Elterngeld beziehen möchte. Geben Sie dies für beide Elternteile in Ihrem Antrag an.
- Basiselterngeld bekommen Sie während der ersten 14 Lebensmonate Ihres Kindes.
- ElterngeldPlus bekommen Sie auch noch danach.
Beantragen Sie für besonders früh geborene Kinder zusätzliche Elterngeldmonate. Sie bekommen auch Elterngeld, wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes nicht gearbeitet haben. Sie erhalten dann mindestens 300,00 EUR Basiselterngeld im Monat. Wenn Sie sich für Elterngeld Plus entscheiden, bekommen Sie mindestens 150,00 EUR. Dafür beziehen Sie das Elterngeld Plus doppelt so lange.
Ein gleichzeitiger Bezug von (Basis-) Elterngeld durch beide Elternteilen ist nur innerhalb der ersten 12 Lebensmonate und nur für einen Monat möglich. Ausnahmen gibt es für Mehrlinge, besonders früh geborene Kinder oder (Geschwister-) Kinder mit Behinderung.
Sie bekommen Elterngeld rückwirkend für die letzten drei Lebensmonate vor Antragseingang.
Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
Sie bekommen Elterngeld unter folgenden Voraussetzungen:
- Sie wohnen in Deutschland (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt). In Ausnahmefällen bekommen Sie auch Elterngeld, wenn Sie
- in einem Mitgliedsstaat der EU,
- in einem Mitgliedsstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder
- in der Schweiz wohnen.
- Sie betreuen und erziehen das Kind selbst und leben zusammen mit ihm in einem Haushalt.
- Sie arbeiten maximal 32 Stunden in der Woche.
- Es gelten Besonderheiten bei einer Beschäftigung zur Berufsbildung: zum Beispiel betriebliche Ausbildung, duales Studium, Pflichtpraktika während des Studiums.
- Bei der Grenze von 32 Stunden pro Woche gibt es mehrere Besonderheiten, zum Beispiel bei Urlaub oder wenn Sie studieren oder eine Ausbildung machen.
Dies gilt für die Zeit, in der Sie Elterngeld bekommen.
Weitere Voraussetzungen:
- Für Geburten zwischen dem 01.04.2024 und 31.03.2025: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder als alleinerziehender Elternteil maximal 200.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen.
- Für Geburten ab dem 01.04.2025: Im Jahr vor der Geburt hatten Sie gemeinsam mit dem anderen Elternteil oder als alleinerziehender Elternteil maximal 175.000 EUR steuerpflichtiges Einkommen.
- Starten Sie den Onlineantrag.
- Füllen Sie die notwendigen Felder aus und schicken Sie Ihre Angaben ab.
- Sie erhalten Ihre persönlichen Antragsunterlagen anschließend in das Postfach Ihres Servicekontos. Drucken Sie diese aus, unterschreiben Sie sie und schicken Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an die L-Bank. Wenn Sie den Antrag nicht selbst ausdrucken können, können Sie ihn auch per Post erhalten.
Sie können auch jeder für sich einen Antrag stellen. Dann muss jeder Elternteil in seinem jeweiligen Antrag angeben, für wie viele und welche Lebensmonate des Kindes er Elterngeld beansprucht.
Nach erfolgreicher Prüfung erhalten Sie einen Bescheid.
Das Elterngeld erhalten Sie zu Beginn jedes Lebensmonats Ihres Kindes, nicht jeden Monatsersten.
Beispiel: Ist Ihr Kind am 15. geboren, überweist die Bundeskasse das Geld am 15. jeden Monats.
In der Regel geht es 2 bis 3 Bankarbeitstage später auf Ihrem Konto ein.
Weder kann der Auszahlungstermin geändert noch ein Einmalbetrag ausgezahlt werden.
Ergeben sich während der Bezugsmonate Änderungen, beispielsweise weil Sie Ihre wöchentliche Arbeitszeit erhöhen oder reduzieren, müssen Sie dies der L-Bank mitteilen. Dies gilt auch, wenn Sie eine Erwerbstätigkeit aufnehmen, beispielsweise eine geringfügige oder kurzfristige Tätigkeit. Die L-Bank prüft dann, ob Ihnen durch die Änderung zusätzliches Elterngeld zusteht oder ob Sie Elterngeld zurückzahlen müssen.
Wenn Sie alle Fragen beantwortet und alle Daten eingegeben haben, erhalten Sie eine Unterlagenliste. Diese Liste passt zu Ihren Angaben. Darin finden Sie alle Unterlagen, die Sie Ihrem unterschriebenen Antrag beilegen müssen. Sie können keine digitalen Unterlagen hochladen. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, können Sie der L-Bank Unterlagen mit einer E-Mail senden.
Sie können den Elterngeld-Antrag erst nach der Geburt stellen. Beantragen Sie das Elterngeld möglichst bald. Rückwirkend erhalten Sie es nur für maximal drei Lebensmonate.
Beispiel: Ihr Kind wurde am 10.08.2024 geboren. Sie beantragen Elterngeld ab der Geburt. Der Antrag ist am 04.12.2024 bei der L-Bank.
- Lebensmonat: 10.08.2024–09.09.2024: 3. Monat rückwirkend
- Lebensmonat: 10.09.2024–09.10.2024: 2. Monat rückwirkend
- Lebensmonat: 10.10.2024–09.11.2024: 1. Monat rückwirkend
- Lebensmonat: 10.11.2024–09.12.2024: Antragseingang
Achtung: Die L-Bank berechnet die Frist ab dem Tag, an dem der unterschriebene Antrag bei ihr ankommt.
Die L-Bank bearbeitet Ihren Antrag erst, wenn er unterschrieben bei ihr ankommt. Dies gilt auch, wenn Sie ihn online gestellt haben.
Der Antrag auf Elterngeld ist für Sie kostenlos.
- Widerspruch
- Klage
Die L-Bank berechnet Ihr Einkommen für das Elterngeld. Sie zieht dabei pauschale Beträge für Lohnsteuer, Kirchensteuer und den Solidaritätszuschlag sowie für Sozialabgaben ab.
Sie berechnet das Elterngeld aus dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt.
Folgende Monate mit geringerem Einkommen klammert sie aus diesem 12-Monats-Zeitraum aus:
- Monate mit Mutterschaftsleistungen
- Monate, in denen Sie Elterngeld für ein früher geborenes Kind bekommen haben
- Monate, in denen Ihr Einkommen wegen einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung geringer war
- Monate, in denen Sie Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben
Die L-Bank berechnet das Elterngeld stattdessen mit weiter zurückliegenden Monaten.
Andere Sozialleistungsträger rechnen Elterngeld auf ihre Leistungen an. Dazu zählen das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes gearbeitet, erhalten Sie einen Elterngeld-Freibetrag. Der Elterngeld-Freibetrag entspricht Ihrem durchschnittlichen Einkommen vor der Geburt. Er beträgt höchstens 300,00 EUR. Sie bekommen dann Elterngeld mindestens in Höhe des Freibetrags. Dies gilt auch, wenn Sie gleichzeitig andere Sozialleistungen bekommen.
Steuerliche Behandlung
Das Elterngeld ist steuerfrei, fällt aber unter den Vorbehalt der Progression. Das heißt: In einem ersten Schritt rechnet das Finanzamt es Ihren steuerpflichtigen Einkünften hinzu. Damit berechnet es Ihren Steuersatz. Im zweiten Schritt wendet es diesen Steuersatz auf Ihre steuerpflichtigen Einkünfte – ohne das Elterngeld – an.
Für adoptierte Kinder bekommen Sie Elterngeld ab dem Zeitpunkt, an dem Sie das Kind in Ihren Haushalt aufgenommen haben. Das gilt auch, wenn das Verfahren zur Adoption noch nicht abgeschlossen ist, Sie das Kind jedoch mit dem Ziel der Adoption aufgenommen haben. Nach dem 8. Geburtstag des Kindes bekommen Sie für adoptierte Kinder kein Elterngeld mehr.
Hinweis zum Kinderzuschlag:
Wenn Sie im Bezug von Elterngeld stehen und Kindergeld erhalten, besteht eventuell auch ein Anspruch auf den Kinderzuschlag. Ob Sie gegebenfalls Anspruch auf Kinderzuschlag haben, können Sie mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse prüfen und den Antrag direkt online stellen.
Bei Beschwerden, bei denen die Elterngeldstelle nicht abhelfen konnte, können Sie sich an das das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg wenden.
Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG):
- §§ 1 - 4 Elterngeld
- Infoseite der L-Bank zum Elterngeld
- Merkblatt der L-Bank: Allgemeine Hinweise zum Elterngeld für Familien mit Wohnsitz oder Erwerbstätigkeit außerhalb Deutschlands
- Informationen zum Elterngeld auf dem Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Elterngeld-Rechner des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)
- Broschüre Elterngeld und Elternzeit" des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)